Was man unter Freizügigkeitsgeldern versteht, wann ihre Auszahlung möglich ist und welche Vorteile ein Freizügigkeits-Anlagedepot mit sich bringt. Erfahren Sie hier, was Sie rund um Ihr Freizügigkeitsguthaben wissen müssen.
Was sind Freizügigkeitsgelder?
Das Freizügigkeitsguthaben ist Ihr persönliches Vorsorgekapital aus der Pensionskasse (PK), das Sie sich während Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit angespart haben. Treten Sie aus Ihrer aktuellen Pensionskasse aus, wird Ihr Vorsorgekapital auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto überwiesen. Dort bleiben Ihre Freizügigkeitsgelder, bis Sie sich einer neuen Pensionskasse anschliessen oder sich Ihr Guthaben auszahlen lassen können.
Freizügigkeitsgelder gewährleisten, dass Ihr angespartes Kapital aus der beruflichen Vorsorge nicht verloren geht, sondern weiterhin für Ihre Altersvorsorge zur Verfügung steht. Sie behalten damit jederzeit die Kontrolle über Ihr Vorsorgevermögen – auch in Phasen beruflicher Neuorientierung. So bleibt Ihr Kapital erhalten, verzinst sich weiter (je nach Anlagestrategie), und Sie können es flexibel verwalten.
In diesen Fällen kann Ihr Vorsorgekapital auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden:
- Stellenwechsel (wenn nicht das gesamte Guthaben auf die Freizügigkeitseinrichtung des neuen Arbeitgebers oder der neuen Arbeitgeberin übertragen werden kann)
- (Temporärer) Unterbruch der Erwerbstätigkeit (z. B. um sich um die Familie zu kümmern)
- Verlust der Arbeitsstelle
- Nicht berufsbegleitende Aus- oder Weiterbildung
- Scheidung (betrifft Personen, die nicht selbst in der Pensionskasse versichert sind)
- Längerer Auslandsaufenthalt
- Wechsel in die Selbstständigkeit (bei Verzicht auf eine Barauszahlung des Vorsorgekapitals)
Wann kann ich meine Freizügigkeitsleistungen beziehen?
Seit 2024 müssen Ihre Freizügigkeitsleistungen spätestens beim Erreichen des Referenzalters von 65 Jahren bezogen werden – ausser man verlängert die Arbeitstätigkeit und bezieht weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Vorbezug der Freizügigkeistgelder möglich – z. B. beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit oder wenn man die Schweiz endgültig verlässt.
Wie kann ich mehr aus meinen Freizügigkeitsleistungen machen?
Ihre Freizügigkeitsgelder können entweder auf einem Freizügigkeitskonto deponiert oder in ein Freizügigkeits-Anlagedepot investiert werden. Anders als bei einer Pensionskasse erlaubt ein solches Depot, die Anlagestrategie für das Vorsorgeguthaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst festzulegen und auf die persönliche Pensionsplanung abzustimmen.
Wer seine Freizügigkeitsgelder anlegt, statt sie nur auf einem Freizügigkeitskonto zu parkieren, hat entsprechend auch höhere Renditechancen und profitiert von den Entwicklungen an den Märkten. Dabei gelten jedoch die gleichen Risiken wie bei jeder anderen Anlage auch - je nach Anlagestrategie müssen höhere Kursschwankungen in Kauf genommen werden.
Ein Freizügigkeits-Anlagedepot bietet zudem den Vorteil, dass die vollständige Rendite Ihrer Anlage bei Ihnen bleibt. Aber: Bei der Pensionierung kann das Guthaben nur in Kapitalform und nicht als Rente bezogen werden.
Wann lohnt es sich, meine Freizügigkeitsgelder anzulegen?
Wer sein Freizügigkeitsguthaben renditeorientiert anlegen und so mehr aus dem eigenen Vorsorgegeld machen möchte, sollte über einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont verfügen – besonders bei Aktien und Fonds mit hohem Aktienanteil ist ein Anlagehorizont von mindestens drei Jahren nötig.
Da es bei der Wahl der passenden Freizügigkeitslösung viele Faktoren zu berücksichtigen gilt, empfiehlt es sich, die persönliche Situation ganzheitlich prüfen zu lassen. Eine massgeschneiderte Lösung erlaubt, selbstbestimmt vorzugehen, Renditechancen zu nutzen und eine steueroptimierte Auszahlung der Freizügigkeitsgelder zu planen.
Muss ich auf meine Freizügigkeitsgelder Steuern zahlen?
Solange sich Ihre Freizügigkeitsleistungen auf einem Freizügigkeitskonto oder in einem Freizügigkeits-Depot befindet, müssen Sie diese nicht versteuern. Erst im Moment der Auszahlung wird eine sogenannte Kapitalbezugssteuer fällig. Diese wird separat vom übrigen Einkommen berechnet und zu einem begünstigten Steuersatz erhoben, der je nach Wohnsitzkanton unterschiedlich ausfallen kann. Um die Auszahlung flexibler zu gestalten und von Steuervorteilen zu profitieren, besteht die Möglichkeit, beim Austritt aus der Pensionskasse das Vorsorgeguthaben auf zwei getrennte Freizügigkeitskonten zu verteilen. Diese Aufteilung ist allerdings nur zum Zeitpunkt des Austritts zulässig und darf pro Vorsorgefall höchstens zweimal erfolgen.
Tipp: Lassen Sie sich Ihre individuelle Situation beleuchten und klären Sie wichtige Fragen zum Thema «Freizügigkeitsgelder» in einem kostenlosen Erstgespräch.
Übrigens: Das Merkblatt «Anlegen mit der richtigen Strategie» bietet eine solide Grundlage für Anlageentscheidungen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
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Patrik Szent-Ivany
Financial Consultant und Relationship Manager
Patrik Szent-Ivany ist Financial Consultant und Relationship Manager mit Fokus auf langfristigen Finanzplanungen und individuellen Vermögensverwaltungen bei Swiss Life Wealth Managers in St. Gallen. Nach seinem Bachelorabschluss in Volkswirtschaftslehre an der HSG St. Gallen absolvierte er ein Praktikum im Portfoliomanagement bei einem Zürcher Vermögensverwalter und Family Office und bildete sich zum Finanzexperten weiter.