Was man unter Freizügigkeitsgeldern versteht, wann ihre (vorzeitige) Auszahlung möglich ist und welche Vorteile ein Freizügigkeits-Anlagedepot mit sich bringt.
Was sind Freizügigkeitsgelder und wann kann man sie beziehen?
Unter dem Freizügigkeitsguthaben versteht man das Vorsorgevermögen aus der zweiten Säule, also dem BVG. Die berufliche Vorsorge fortzuführen, ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und damit obligatorisch. Wenn eine Person aus ihrer Pensionskasse austritt, ohne sich einer neuen anzuschliessen, wird das Vorsorgeguthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen.
Das kann beispielsweise in den folgenden Fällen eintreten:
- Stellenwechsel (wenn nicht das gesamte Guthaben auf die Freizügigkeitseinrichtung des neuen Arbeitgebers oder der neuen Arbeitgeberin übertragen werden kann)
- (Temporärer) Unterbruch der Erwerbstätigkeit (z. B. um sich um die Familie zu kümmern)
- Verlust der Arbeitsstelle
- Nicht berufsbegleitende Aus- oder Weiterbildung
- Scheidung (betrifft Personen, die nicht selbst in der Pensionskasse versichert sind)
- Längerer Auslandsaufenthalt
- Wechsel in die Selbstständigkeit (bei Verzicht auf eine Barauszahlung des Vorsorgekapitals)
Grundsätzlich ist der Bezug des Freizügigkeitsguthabens frühestens fünf Jahre vor und bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Vorbezug der Gelder möglich – z. B. beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit oder wenn man die Schweiz endgültig verlässt.
Welche Vorteile bietet ein Freizügigkeits-Anlagedepot?
Die Gelder können entweder auf einem Freizügigkeitskonto deponiert oder in ein Freizügigkeits-Anlagedepot investiert werden. Anders als bei einer Pensionskasse erlaubt ein solches Depot, die Anlagestrategie für das Vorsorgeguthaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst festzulegen und auf die persönliche Pensionsplanung abzustimmen.
Zudem verbleibt die vollständige Rendite bei der anlegenden Person. Bei der Pensionierung kann das Guthaben allerdings nur in Kapitalform und nicht als Rente bezogen werden. Da es bei der Wahl der passenden Freizügigkeitslösung viele Faktoren zu berücksichtigen gilt, empfiehlt es sich, die persönliche Situation ganzheitlich prüfen zu lassen. Eine massgeschneiderte Lösung erlaubt, selbstbestimmt vorzugehen, Renditechancen zu nutzen und eine steueroptimierte Auszahlung der Freizügigkeitsgelder zu planen.
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David Spiess
Head Wealth Management
David Spiess verfügt über einen Master of Business Administration vom IMD in Lausanne. Er hat 18 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche sowie sieben Jahre im internationalen Projektmanagement und in der Unternehmensberatung. Zuletzt war er als Partner und Bereichsleiter eines unabhängigen Finanzdienstleisters tätigt.
Dies ist ein gekürzter Beitrag aus der Publikation «Wealth Navigator» von Swiss Life Wealth Managers, der u. a. in der NZZ erschienen ist.