Steuern sparen, vorsorgen und mehr aus Ihrem Geld machen? Das geht. Mit unseren Tipps können Sie Ihre Vorsorge und Ihre Vermögensstruktur so optimieren, dass Sie alle Steuervorteile ausnutzen.
1. Private Vorsorge: heute und morgen profitieren
Sie möchten für Ihre Zukunft vorsorgen und gleichzeitig Ihre Steuern optimieren? Dafür eignet sich Ihre Altersvorsorge über die zweite und dritte Säule besonders, weil der Bund diese mit vielen steuerlichen Vorteilen fördert.
dritte Säule
Schöpfen Sie unbedingt jeweils vor dem Jahresende den Maximalbetrag für Einzahlungen in Ihre Säule 3a aus (Stand 2026: 7 258 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss, bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens bzw. maximal 36 288 Franken für Selbstständige ohne Pensionskassenanschluss). Denn diesen Beitrag können Sie bei der Steuererklärung geltend machen und so Steuern sparen. Zudem wird das gesamte Säule-3a-Guthaben inklusive Erträge bis zum Bezug nicht besteuert. Entsprechend lohnt es sich besonders, das Kapital in Ihrer Säule 3a renditeorientiert anzulegen.
Ab 2026 ist es erstmals möglich, verpasste Beiträge in die Säule 3a rückwirkend einzuzahlen. Dies gilt für verpasste Zahlungen ab dem Jahr 2025 (und folgende). Auch diese rückwirkenden Einzahlungen können Sie bei der Steuererklärung geltend machen. Diese Nachzahlungen sind allerdings betraglich limitiert. Unser Blogbeitrag «Nachzahlung in die dritte Säule: Das müssen Sie wissen» hält alle relevanten Informationen für Sie bereit.
Pensionskasse
Freiwillige Nachzahlungen in die 2. Säule sind nicht nur sinnvoll, um allfällige Vorsorgelücken zu schliessen oder eine Frühpensionierung vorzubereiten. Man darf sie in der Regel auch vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ihr Vorsorgeausweis verrät Ihnen meistens, ob Sie nach der Pensionierung mit dem maximalen Altersguthaben rechnen können oder Einkaufspotenzial haben.
Wenn Sie klug vorgehen wollen, verteilen Sie einen solchen Einkauf idealerweise über mehrere Jahre – so fallen die Steuern meist niedriger aus als bei einer einmaligen Zahlung. Da es dabei verschiedene Faktoren zu beachten gilt, lassen Sie sich am besten von einer Expertin oder einem Experten unterstützen.
Tipp: In den letzten zehn Arbeitsjahren vor der Pensionierung lohnen sich Einzahlungen in die Pensionskasse steuerlich besonders, denn während diesem Zeitraum ist Ihr Einkommen erfahrungsgemäss am höchsten. Aber: In den drei Jahren vor der Pensionierung ist ein Einkauf steuerlich nur sinnvoll, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr komplettes Altersguthaben als Rente zu beziehen.
Denn für alle PK-Einkäufe gilt eine dreijährige Sperrfrist, in der Sie Ihr Guthaben nicht als Kapital beziehen können. Dies, um zu verhindern, dass Pensionskasseneinkäufe dazu missbraucht werden, Steuern zu umgehen. Wird die Sperrfrist missachtet, folgt ein Nachsteuerverfahren oder Ihre Einkäufe werden nicht mehr zum Abzug zugelassen.
2. Eigenheim: Amortisation und Unterhalt für Steuerbegünstigungen nutzen – nur noch bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts
indirekte Amortisation
Sie sind Eigenheimbesitzer oder -besitzerin? Dann lohnt sich eine indirekte Amortisation Ihrer Hypothek über die Säule 3a gleich zweifach: Die Hypothekarschuld inklusive Zinsen, die Sie von der Steuer absetzen können, bleibt hoch, gleichzeitig profitieren Sie von der Steuerbegünstigung der Säule 3a.
Aufgepasst: Diese Möglichkeit, über die indirekte Amortisation von Steuervorteilen zu profitieren, gilt nur noch bis die Gesetzesänderungen zur Abschaffung des Eigenmietwerts in Kraft tritt
(voraussichtlich ab 2028 ).
werterhaltender Unterhalt und Renovation
Werterhaltende Unterhaltsarbeiten an Ihrem Eigenheim können Sie jährlich von den Steuern abziehen – entweder als Pauschalabzug, den Sie immer geltend machen dürfen, oder aufgrund Ihrer effektiven Kosten. Planen Sie darum kleinere Unterhaltsarbeiten idealerweise im selben Jahr, damit die Gesamtkosten den Pauschalabzug übersteigen und somit die effektiven Kosten in Abzug gebracht werden. In den darauffolgenden Jahren profitieren Sie trotzdem vom Pauschalabzug. Grössere Umbauten verteilen Sie hingegen am besten auf mehrere Jahre, damit die Kosten Ihr steuerbares Einkommen nicht übersteigen und vollumfänglich abgezogen werden können.
Achtung: Mit der am 28. September 2025 beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwerts werden auch die Abzugsmöglichkeiten für werterhaltende Unterhalts- und Renovationsmöglichkeiten gestrichen. Das bedeutet: Sobald die Reform in Kraft tritt (voraussichtlich ab 2028) können Sie Unterhalts- und Renovationskosten nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen, zumindest nicht auf Bundesebene. Welche Abzüge künftig auf kantonaler Ebene konkret noch möglich sind, hängt von Ihrem Wohnkanton ab.
3. Clever anlegen: Steuern bei Investments beachten
Ob Sie Ihr Geld in Aktien, Obligationen oder Anlagefonds investieren: Kapitalgewinne auf Wertschriften sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Das macht diese neben der möglichen höheren Rendite so attraktiv – besonders, wenn Sie einen langen Anlagehorizont mitbringen und damit Börsenschwankungen über die Jahre ausgleichen können.
Anders sieht es bei den Dividenden aus: Sie unterliegen der Einkommenssteuer. Aber auch hier gibt es Potenzial, Steuern zu sparen, zum Beispiel:
- wenn Sie mit einer Dividendenstrategie ein regelmässiges Einkommen erwirtschaften möchten, lohnen sich Produkte, die zwar auf Dividenden setzen, aber auch eine steueroptimierte Komponente beinhalten
- legen Sie Ihr Säule 3a-Kapital gewinnbringend an – denn das ist bereits steuerprivilegiert
Verwaltungskosten können die Nettorendite Ihrer Anlagen deutlich kleiner ausfallen lassen als erwartet und auch die Steuern können sich negativ auf Ihren Endgewinn auswirken. Vermeiden Sie dies, indem Sie sich bewusst für Investitionsmöglichkeiten, mit Chancen auf eine gute Nettorendite, entscheiden. Dazu beraten Sie unsere –Finanzexpertinnen und Finanzexperten individuell, zum Beispiel in einem kostenlosen Erstgespräch.
«Selbermachen» oder Expertenhilfe?
Wie kann ich meine Steuervorteile optimal nutzen? Unsere Finanzexpertinnen und Finanzexperten können Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage helfen - kompetent und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich in einem kostenlosen Erstgespräch von unserer umfassenden Expertise in Vorsorge und Finanzplanung zu überzeugen.
4. Rente oder Kapital: Teilauszahlungen können sich lohnen
Rente oder Kapital? Ihre Entscheidung, wie Sie Ihre beruflichen Vorsorgegelder im Alter beziehen, hat grosse Auswirkungen auf Ihre Steuerbelastung:
- Die Rente wird vollumfänglich als Einkommen versteuert,
- das Kapital hingegen nur einmalig bei der Auszahlung zu einem reduzierten Tarif. Allerdings unterliegt das Kapital dann der regulären Vermögenssteuer
Darum kann es sich durchaus lohnen, sich zumindest einen Teil des Pensionskassenguthabens als Kapital auszahlen zu lassen.
Besonders grosses Potenzial haben Sie, wenn Sie sich Ihre Vorsorgegelder – also Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben – nicht auf einmal, sondern über mehrere Jahre verteilt auszahlen lassen. Durch einen solchen gestaffelten Bezug lassen sich jährlich oft Tausende Franken sparen – erst recht, wenn Sie nicht nur auf Ihre eigenen Auszahlungstermine achten, sondern auch auf die Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin.
Unabhängig von Ihrem Zivilstand ist die gestaffelte Auszahlung nur unter gewissen Bedingungen möglich:
- Für einen gestaffelten Bezug Ihrer 3a-Gelder, müssen Sie Ihr Vorsorgevermögen auf mehrere Konten oder Policen verteilt haben. Einzelne 3a-Konten und -Policen können jeweils nur als Ganzes aufgelöst werden.
- Um Ihr Vermögen aus der 2. Säule gestaffelt beziehen zu können, muss eine Teilpensionierung vorliegen.
Tipp: In unserem Blogbeitrag finden Sie weitere hilfreiche Informationen zur Frage «Rente oder Kapital?».
Wie wirkt sich meine Ehe auf meine Steuern aus?
Zivilstand und familiäre Situation haben einen wesentlichen Einfluss auf die Steuerbelastung. Einkommen und Vermögen von Ehepaaren werden aktuell gemeinsam veranlagt, was je nach Konstellation zu einer höheren oder tieferen Steuerprogression führen kann. Umso wichtiger ist es, steuerliche Abzüge – etwa für Kinder – vollständig auszuschöpfen und grössere finanzielle Entscheide gut zu koordinieren.
Tipp: Nachdem die Einführung der Individualbesteuerung im März 2026 angenommen wurde, verändert sich die Steuersituation für Verheiratete Paare deutlich. Bis zur Umsetzung (erwartet spätestens im 2032) haben Sie die Möglichkeit, Ihre finanzielle Situation so zu strukturieren, dass Sie mögliche neue Steuervorteile, die mit dem Systemwechsel kommen, ausschöpfen können. Was es dabei zu beachten gibt, erklären wir in unserem Blogbeitrag zur Abschaffung der Heiratsstrafe.
5. Erbschaften und Nachlass: frühzeitig Entscheidungen treffen und Ärger und hohe Steuern ersparen
Sie erwarten eine Erbschaft oder möchten selbst frühzeitig etwas vererben oder verschenken? Dann ist das mit Erbschafts- und Schenkungssteuern verbunden. Diese werden in dem Kanton erhoben, in dem Erblassende bzw. Schenkende zuletzt wohnhaft waren – anders als vererbte Immobilien, die an ihrem Standort besteuert werden.
Wie hoch diese Steuern ausfallen, hängt jedoch nicht nur vom Kanton, sondern auch vom Verwandtschaftsgrad ab. Nur Ehepartnerinnen und Ehepartner sind von Erbschaftssteuern befreit, direkte Nachkommen bis auf wenige Ausnahmen in fast allen Kantonen. Bei allen anderen, auch Konkubinatspartnern und Stiefkindern, ist die kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzgebung massgebend. Oft bezahlen nichtverwandte Personen hohe Steuern; die kantonalen Regelungen sind dabei sehr unterschiedlich. Durch frühzeitige Entscheidungen und eine vorausschauende Nachlassplanung können Sie die Steuerbelastung senken.
Unser Extratipp zum Schluss: Aktuelle Änderungen beachten
Steuer- und Vorsorgeregeln ändern sich in der Schweiz regelmässig. Dabei bieten sich Ihnen immer wieder neue Sparchancen. Wer frühzeitig über gesetzliche Anpassungen oder neue Abzugsmöglichkeiten informiert ist, kann gezielt reagieren und seine Steuerbelastung optimieren. Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmässig Updates zu relevanten Änderungen sowie praxisnahe Tipps rund um Steuern, Pensionierung und Anlage – sodass Sie keine Vorteile verpassen.
Wer zahlt schon gerne hohe Steuern? Wenn Sie im Detail wissen möchten, wie Sie Steuervorteile nachhaltig nutzen können, verraten Ihnen unser kostenloses Merkblatt und die dazugehörige Checkliste die wichtigsten Tipps.
Sebastian Costabile
Senior Wealth Planner
Sebastian Costabile ist Senior Wealth Planner & Relationship Manager und Leiter Region Nordwestschweiz bei Swiss Life Wealth Managers in Basel. Mit 28 Jahren Erfahrung bei Gross- und Kantonalbanken unterstützt er seine Kundinnen und Kunden engagiert auf dem Weg in eine finanziell selbstbestimmte Zukunft. Seine Schwerpunktthemen umfassen Finanz- und Vermögensplanung, Vorsorge, Nachlassregelung und Steuern. Er hält einen MAS in Banking & Finance (CFA® Track) und gibt sein Wissen als Dozent und Prüfungsexperte an die nächste Generation von Finanzplanern und Finanzberatern weiter.