Am 5. November fand die Anhörung des US Supreme Court zur Klage gegen Trumps Zollpolitik statt. Am 14. November kommunizierte das Weisse Haus eine Einigung zwischen den USA und der Schweiz über die Senkung der Strafzölle auf Schweizer Exporte in die USA von 39% auf 15%. Ein Urteil des US Supreme Court, ob die US-Regierung überhaupt berechtigt ist, die umstrittenen IEEPA-Zölle zu erheben, wird in ein bis sechs Monaten erwartet.
Dr. Peter Kaste, Chief Investment Officer bei Swiss Life Wealth Managers, ordnet ein und erklärt, was eine Aufhebung der Zölle bedeuten würde und was Anlegerinnen und Anleger beachten sollten.
Finanzmärkte abwartend zwischen Hoffnung und Unsicherheit
Die Einigung zwischen den USA und der Schweiz, welche die Schweizer Exporteure mit ihren internationalen Wettbewerbern gleichstellt, ist positiv für die Schweizer Wirtschaft. Die Aktien einiger betroffener Schweizer Unternehmen hatten bereits mit Kursgewinnen auf erste Berichte über eine solche Einigung reagiert. Am 14. November veröffentlichte das Weisse Haus ein Factsheet mit Details der erzielten Einigung. Im Gegenzug für die Reduktion der US-Importzölle auf Schweizer Waren von 39% auf 15% muss die Schweiz eine Reihe von Gegenleistungen erbringen. Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen sollen mindestens USD 200 Milliarden in den USA investieren, wovon bereits mindestens USD 67 Milliarden im Jahr 2026 fliessen sollen. Zölle auf die Einfuhr bestimmter amerikanischer Agrargüter müssen aufgehoben werden, ebenso wie Handelsbarrieren (wie die Nichtanerkennung bestimmter Produktstandards), welche die Einfuhr amerikanischer Industriegüter erschweren. Ebenso verzichten die beteiligten Länder auf die Einführung einer Steuer auf digitale Dienstleistungen. Die USA erwarten von der Schweiz, den Handelsbilanzüberschuss gegenüber den USA bis zum Jahr 2028 zu eliminieren. Die bisherige Einigung ist lediglich eine Absichtserklärung. Die drei Länder streben an, eine vertragliche Einigung zu Beginn des Jahres 2026 abzuschliessen. Die Reduktion des Strafzolls von 39% auf 15% sollte jedoch, wie bei anderen Handelseinigungen auch, bereits vorher erfolgen.
Die Zukunft der amerikanischen Strafzölle ist durch den ausstehenden Gerichtsentscheid des US Supreme Court allerdings ungewiss. Mehrere amerikanische Unternehmen sowie der Bundesstaat Oregon hatten gegen Zölle geklagt, welche die US-Regierung unter Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingeführt hatte, worunter auch der Strafzoll auf Importe aus der Schweiz fällt.
Die Finanzmarktteilnehmer haben die Anhörung des US Supreme Court vom 5. November sowie die jüngste Einigung zwischen den USA und der Schweiz zur Kenntnis genommen, bislang aber kaum reagiert. Angesichts der Bedeutung der US-Zölle für den Welthandel und der Unsicherheit, wie der Urteilsspruch ausfallen wird, mag dies erstaunen. Es lässt sich allerdings erklären.
Sollte der US Supreme Court die auf dem IEEPA basierenden Zölle für rechtmässig erklären, ändert sich nichts am Status quo. Sollte er sie hingegen für illegal erklären, hätte dies sowohl positive wie auch negative Aspekte:
- Positiver Aspekt: Die US-Handelszölle sinken
Die Aufhebung der auf dem IEEPA basierenden US-Zölle würde die Handelskosten mit den USA reduzieren. Exportorientierte Firmen im Ausland, US-Importeure sowie offene, exportorientierte Volkswirtschaften, welche mit hohen Zöllen belegt wurden (wie bisher die Schweiz), würden profitieren. Der Preisschub in den USA würde reduziert, was die Kaufkraft der US-Konsumenten erhöht. - Negativer Aspekt: Die Unsicherheit kehrt zurück
Die US-Regierung würde versuchen, die wegfallenden IEEPA-Zölle durch neue Zölle basierend auf anderen Gesetzen zu kompensieren. Auf welche Güter stattdessen Zölle in welcher Höhe erhoben würden, wird jedoch für einige Zeit unklar sein. Diese erneute Unsicherheit wird die Wirtschaftstätigkeit temporär belasten.
Anlegerinnen und Anleger sollten daher mit Ruhe das Urteil des US Supreme Court abwarten.
Im Falle, dass die IEEPA-Zölle für unrechtmässig erklärt werden, erwarten wir eine positive Reaktion bestimmter Branchen und Aktienmärkte, z. B. der Schweiz, aber auch eine kurzfristige Zunahme der Volatilität an den Finanzmärkten. Mittelfristig stellen sich Anlegerinnen und Anlegern in diesem Fall drei Fragen:
- Welche neuen Zölle würde die US-Regierung einführen, um die Aufhebung der IEEPA-Zölle zu kompensieren?
- In welchem Umfang müsste die US-Regierung unrechtmässig erhobene Zölle zurückzahlen?
- Was bedeutet eine Rücknahme der IEEPA-Zölle für bereits getroffene Handelsvereinbarungen?
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Welche Zölle könnte die US-Regierung stattdessen erheben?
Sollte der US Supreme Court die unter Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhobenen Zölle für unrechtmässig erklären, könnte sich die US-Regierung auf andere Gesetze berufen, um neue Zölle zu erheben.
- Sektion 122 des US Trade Act aus dem Jahre 1974 würde es dem US-Präsidenten ermöglichen, eigenmächtig Zölle gegen Länder zu erheben, mit welchen die USA ein grosses Handelsbilanzdefizit haben. Allerdings wären solche Zölle auf maximal 15% und in der Dauer auf maximal 150 Tage beschränkt.
Die Einführung solcher Zölle wäre als temporäre Sofortmassnahme möglich und wahrscheinlich. Im Falle der Schweiz käme dies einer Reduktion des bisherigen 39%igen Strafzolls auf 15% gleich und würde die Schweiz mit anderen Ländern gleichstellen. Zudem wären die Zölle zeitlich begrenzt. - Sektion 301 des US Trade Act ermöglicht ebenfalls die Erhebung von Zöllen durch den US-Präsidenten gegen einzelne Länder. Allerdings muss der US Trade Representative zuvor eine Untersuchung durchführen, welche ungerechtfertigte, unbegründete oder diskriminierende Handelsbenachteiligungen der USA durch das entsprechende Land feststellt. Eine solche Untersuchung kann bis zu zwölf Monate dauern und müsste für jedes betroffene Land erfolgen.
Dieser Weg könnte vor allem für grosse Handelspartner mit bedeutendem US-Handelsbilanzdefizit beschritten werden und wurde bereits in der ersten Amtszeit Donald Trumps gegen China angewendet. - Sektion 201 des US Trade Act erlaubt es dem US-Präsidenten, Handelsbarrieren für den Import bestimmter Güter zu errichten. Hierfür muss die US International Trade Commission zunächst eine Untersuchung durchführen und zu dem Schluss kommen, dass die Zunahme von Importen im Begriff ist, der heimischen Industrie, welche solche Güter herstellt, Schaden zuzufügen.
Solche Zölle sind seit der ersten Amtszeit Donald Trumps für den Import von Solarzellen in Kraft. - Sektion 232 des US Trade Expansion Act aus dem Jahre 1962 ermöglicht es dem Präsidenten, Zölle oder Importquoten für bestimmte Güter einzuführen, wenn die nationale Sicherheit der USA gefährdet wird. Hierfür muss das Handelsministerium eine entsprechende Untersuchung durchführen und eine Gefährdung der nationalen Sicherheit darlegen.
Die bereits eingeführten produktspezifischen Zölle auf Stahl, Aluminium, Kupfer, Autos, Autoteile, Holz und Möbel berufen sich alle auf Sektion 232 des US Trade Expansion Act und werden juristisch nicht infrage gestellt. Eine Ausweitung dieser Art von Zöllen scheint die wahrscheinlichste Reaktion der US-Regierung zu sein.
Der US-Präsident gab bereits am 1. April 2025 entsprechende Untersuchungen für pharmazeutische Produkte und Halbleiter in Auftrag parallel zur Einführung der IEEPA-Zölle.
Insbesondere die Verhängung von Importzöllen auf pharmazeutische Produkte würde die Schweiz schwer treffen, da diese 48% aller US-Importe aus der Schweiz im Jahr 2024 ausmachten und bisher von Strafzöllen ausgenommen sind.
Müsste die US-Regierung unrechtmässig erhobene Zölle zurückzahlen?
Wir gehen davon aus, dass die US-Regierung die unter Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) bereits erhobenen Importzölle an die Importeure zurückzahlen müsste, falls der US Supreme Court diese für unrechtmässig erklärt.
Durch die neuen Zölle stiegen die monatlichen Zolleinnahmen der US-Regierung von USD 7 Milliarden im Januar 2025 auf USD 30 Milliarden im September 2025. Von den USD 195 Milliarden Zolleinnahmen im Jahr 2025 bis zum Monat August entfallen gemäss Daten der US Customs and Border Protection ca. USD 90 Milliarden auf Zölle basierend auf IEEPA.
Schwerwiegender als die Rückzahlung von bereits erhobenen Zöllen wären allerdings die fehlenden zukünftigen Zolleinnahmen. Die US-Regierung hat für den Zeitraum 2025 bis 2035 mit zusätzlichen Zolleinnahmen von insgesamt USD 3 Billionen gerechnet, um Steuersenkungen zu finanzieren. Ohne die IEEPA-Zölle würde diese Summe auf ca. USD 900 Milliarden sinken mit entsprechend negativen Konsequenzen für den US-Staatshaushalt. Die US-Regierung würde daher versuchen, neue Zölle unter Berufung auf andere Gesetze zu erheben.
Welche Auswirkung hätte eine Aufhebung auf Handelsvereinbarungen?
Die USA haben in den vergangenen Monaten unter Androhung von auf IEEPA basierenden Zöllen Handelsvereinbarungen mit wichtigen Handelspartnern wie der EU, Japan, Grossbritannien oder Südkorea abgeschlossen. Darin haben diese Länder Handelszugeständnisse gemacht und Investitionen in den USA versprochen, um US-Strafzölle auf ein erträgliches Mass zu reduzieren.
Eine Aufhebung der auf IEEPA basierenden Zölle durch den US Supreme Court hätte zunächst keine Auswirkungen auf die Handelsvereinbarungen, ausser dass die USA die Importzölle nicht erheben dürften. Die Handelspartner müssten sich allerdings fragen, warum sie dann überhaupt Zugeständnisse machen sollten.
Da die Handelsvereinbarungen noch nicht final verabschiedet sind, haben die Handelspartner einen Anreiz, sich Zeit zu lassen, diese weiter zu formalisieren. So könnten sie abwarten, auf welche Art die US-Regierung versucht, die IEEPA-Zölle zu ersetzen.
Nur wenn die US-Regierung sich länderspezifischen Zöllen basierend auf Sektion 301 des US Trade Act zuwendet, wären die Regierungen weiter gefordert. Sie sollten allerdings die Ergebnisse der entsprechenden Untersuchung des US Trade Representative abwarten.
Falls die US-Regierung stattdessen auf produktspezifische Zölle unter Sektion 232 des US Trade Expansion Act setzt, dann müssten die Regierungen analysieren, in welchem Umfang ihre exportorientierte Industrie betroffen ist und wie sie diese am besten unterstützen können.
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Hintergrund: weitreichende Zollbefugnisse auf unsicherem
Fundament
Zölle gehören zu den zentralen wirtschaftspolitischen Instrumenten der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Sie sollen Staatseinnahmen generieren, das Handelsbilanzdefizit senken, die US-Industrie stärken und die nationale Sicherheit durch weniger Abhängigkeiten von potenziell feindlichen Staaten erhöhen, besonders in sicherheitsrelevanten Sektoren. Auch die Schweiz ist von Trumps Zollpolitik betroffen: Für Schweizer Exporte in die USA wird seit dem 7. August 2025 ein Zusatzzoll von 39% erhoben – einer der höchsten Zollsätze weltweit.
Nun steht dieser Eckpfeiler der US-Handelspolitik vor einer grundlegenden Zäsur: Am 5. November begannen die Anhörungen am US Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der USA. Im Anschluss wird dieser entscheiden, ob die auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) gestützten Zölle verfassungsmässig sind. Ist dies nicht der Fall, könnten die Zölle per sofort ausgesetzt werden.
Nach der US-Verfassung darf nur der Kongress Steuern und Zölle erheben. Über die Jahre hat dieser jedoch Gesetze erlassen, die dem Präsidenten in Ausnahmesituationen – etwa bei nationalem Notstand oder aus Sicherheitsgründen – eigene Zollbefugnisse geben. Donald Trump nutzte diese Spielräume weit aus und stützte sich dabei vor allem auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) aus dem Jahr 1977. Dieser erlaubt dem jeweils aktuellen Präsidenten, im Falle eines nationalen Notstands Handelsmassnahmen zu ergreifen – allerdings nicht uneingeschränkt.
- Im Februar 2025 führte Trump «Fentanyl»-Zölle gegen Mexiko, Kanada und China ein.
Daneben setzte Trump auch auf Section 232 des Trade Expansion Act von 1962, um produktspezifische Zölle auf Stahl, Aluminium, Autos oder Kupfer zu erheben. Diese Massnahmen gelten im Gegensatz zu den auf IEEPA basierenden Zöllen juristisch als unbestritten. - Im April bzw. August 2025 folgten «reziproke Zölle» auf Importe aus praktisch allen Ländern – die Massnahme, die den Zollstreit zwischen der Schweiz und den USA verstärkt hat.
- Weitere Massnahmen folgten gegen Importeure von Öl aus Venezuela und gegen Indien aufgrund von Ölimporten aus Russland und die «de minimis exemption» für Kleinsendungen wurde aufgehoben.
Daneben setzte Trump auch auf Section 232 des Trade Expansion Act von 1962, um produktspezifische Zölle auf Stahl, Aluminium, Autos oder Kupfer zu erheben. Diese Massnahmen gelten im Gegensatz zu den auf IEEPA basierenden Zöllen juristisch als unbestritten.
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Dr. Peter Kaste
Chief Investment Officer Swiss Life Wealth Management AG
Dr. Peter Kaste ist Chief Investment Officer bei der Swiss Life Wealth Management AG. Er ist promovierter Physiker, CFA Charterholder, Mitglied der Swiss CFA Society sowie Dozent an der Hochschule Luzern – Wirtschaft. Nach seiner Promotion war Peter Kaste während mehrerer Jahre als Wissenschaftler an der École Polytechnique (Paris) sowie an der ETH Zürich tätig. Seit 2006 arbeitet er im Asset Management. Von 2008 bis 2023 baute er das Quantitative-Research-Team von Swiss Life Asset Managers auf und leitete es. Seit 2024 leitet er als Chief Investment Officer das Investment Management von Swiss Life Wealth Managers.