Sie möchten Steuern sparen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge gezielt stärken? Dann sollten Sie sich mit dem Thema freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse (PK) beschäftigen – eine oft unterschätzte Möglichkeit mit grossem Potenzial.
Denken Sie auch gleich an die 3. Säule, wenn es darum geht, Steuern in der Vorsorge zu sparen? Falsch liegen Sie dabei natürlich nicht. Aber wissen Sie, dass auch freiwillige Beiträge in die berufliche Vorsorge (2. Säule) Steuervorteile bringen können? Damit Sie mit Ihrer PK Steuern sparen können, gibt es allerdings einige Dinge zu beachten.
Warum lohnt sich der Einkauf in die Pensionskasse überhaupt?
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann Ihre Altersrente verbessern und je nach PK auch Ihre Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität erhöhen. Der Staat fördert dieses freiwillige Sparen mit attraktiven Steuervorteilen:
- Eingezahlte Beträge lassen sich in der Steuererklärung vom steuerrelevanten Einkommen abziehen
- Das Altersguthaben bleibt während der Beitragsdauer steuerfrei (Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer)
- Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung, bei Kapitalleistungen zu einem reduzierten, separaten Tarif. Ob Sie sich Ihr PK-Guthaben auszahlen lassen oder lieber eine lebenslange Rente beziehen, beeinflusst Ihre Steuerbelastung somit ebenfalls. Denn die Rentenzahlungen gelten als reguläres Einkommen. Wer sich mit der Frage «Rente oder Kapital» beschäftigt, findet in unserem Blogbeitrag oder in unseren kostenlosen Merkblättern und Checklisten hilfreiche Tipps zur Entscheidungsfindung. Wer sich mit der Frage «Rente oder Kapital» beschäftigt, findet in unserem Blogbeitrag oder in unseren kostenlosen Merkblättern und Checklisten hilfreiche Tipps zur Entscheidungsfindung.
Die sieben wichtigsten Tipps, um mit einem Einkauf in die PK Steuern zu sparen
1. Warten Sie nicht zu lange zu
Sie können nur in Ihre Pensionskasse einzahlen, wenn Einkaufspotenzial besteht. Das trifft allerdings auf viele Menschen zu. Ihr Einkaufspotenzial finden Sie in der Regel auf Ihrem Vorsorgeausweis, auch Ihre Pensionskasse kann Ihnen dazu Auskunft geben.
Typische Gründe für eine Lücke sind:
- Lohnerhöhungen
- Verbesserungen im Vorsorgeplan
- die Aufteilung der PK-Gelder aufgrund einer Scheidung
- Erwerbsunterbrüche
- Später Einstieg ins Berufsleben (universitäre Ausbildung)
- Zuzug aus dem Ausland
Grundsätzlich ist Ihre Einzahlung steuerlich abzugsfähig. Bei einer Sperrfristverletzung kann die Abzugsfähigkeit des Einkaufs allerdings verweigert werden (vgl. Ziffer 3). Ein frühzeitiger Entscheid ist strategisch sehr sinnvoll – besonders, wenn Sie noch im laufenden Jahr Steuern sparen möchten.
Tipp: Lassen Sie sich professionell beraten und lassen Sie eine individuelle Pensionierungsplanung erstellen. So stellen Sie sicher, dass Höhe und Zeitpunkt Ihrer Einzahlung optimal abgestimmt sind. In einem kostenlosen Erstgespräch helfen Ihnen unsere Finanzberaterinnen und Finanzberater gerne weiter.
2. Über 50? Dann profitieren Sie besonders stark
Je näher die Pensionierung rückt, desto grösser ist der steuerliche Hebel. Denn:
- Die Steuerersparnis wirkt auf kürzere Zeiträume stärker
- Das Einkommen ist in der Regel höher, sodass sich die Steuerprogression effizienter brechen lässt
Wichtig zu beachten ist jedoch die dreijährige Sperrfrist für einen Kapitalbezug. Mehr dazu finden Sie im nächsten Tipp.
Für jüngere Menschen lohnt sich ein Einkauf aus Anlagesicht meist nicht im gleichen Masse, da sich die Steuervorteile verwässern und andere Anlageformen bei einem langen Anlagehorizont mitunter höhere Renditen bringen. Schliesslich können Sie bei einer langfristigen Anlage höhere Risiken auch besser ausgleichen. Investments in Fonds oder Exchange Traded Funds (ETF) sind dann meist attraktiver.
3. Zahlen Sie gestaffelt ein
Ein gestaffelter Einkauf über mehrere Jahre kann Ihre Steuerbelastung nochmals deutlich senken. Das Sparpotenzial variiert dabei von Kanton zu Kanton.
Ein individueller Einzahlungsplan, der alle relevanten Faktoren berücksichtigt, kann hier besonders hilfreich sein.
Diese Vorteile bietet eine gestaffelte Einzahlung:
- Effiziente Nutzung der Steuerprogression
- Planbare Investitionen in die Altersvorsorge
- Höhere Flexibilität und Transparenz
Fallbeispiel: Einkauf in die Pensionskasse
Michel G.: 58 Jahre, ledig, wohnhaft in der Stadt Zürich, plant seine Pensionierung mit 65
Einkommen: CHF 150’000
Durch gestaffelte Einzahlungen über mehrere Jahre reduziert er seine Steuerlast deutlich – und bleibt flexibel, falls er einen Kapitalbezug plant.
Achtung: In den letzten drei Jahren vor der Pensionierung sollten Sie keine PK-Einkäufe tätigen, wenn Sie einen Teil der Altersleistungen als Kapital beziehen wollen. Andernfalls wird der Einkauf rückwirkend als Einkommen besteuert. Seien Sie sich zudem bewusst, dass je nach Bezugsform unterschiedliche Steuern anfallen werden.
Sie möchten mehr Informationen dazu, wie Sie Steuern sparen können oder zum Einkauf in die Pensionskasse? In unserem Merkblatt «Steuern sparen mit der richtigen Planung» und dem Merkblatt «Einkauf in die Pensionskasse – lohnt sich dies auch für mich?» finden Sie umfassende Informationen - und das ganz kostenlos.
Sperrfristen beachten
- Wer einen freiwilligen Einkauf tätigt, aktiviert eine gesetzliche dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge aus der PK und dem Freizügigkeitsguthaben. Das bedeutet: Während dieser Frist können Sie sich den Einkauf und die darauf entfallenden Zinsen nicht in Kapitalform auszahlen lassen. Der nicht durch den Einkauf finanzierte Teil Ihres Guthabens darf zwar auch innerhalb der Sperrfrist als Kapital bezogen werden, allerdings kommt es dann steuerlich zu einer rückwirkenden Aufrechnung des Einkaufs als Einkommen (vgl. unten). Die Sperrfrist gilt sowohl für Gelder aus Ihrer Pensionskasse als auch Ihrem Freizügigkeitsguthaben. Betroffen sind z.B. Kapitalzahlungen, wenn Sie ins Ausland auswandern, Wohneigentum erwerben oder bei der Pensionierung Kapital beziehen wollen. Nicht betroffen ist der Bezug einer Rente oder eine Verpfändung statt ein Vorbezug, zum Beispiel für den Kauf von Wohneigentum.
Die Frist verhindert, dass freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse rein steuerlich motiviert erfolgen. Sie beginnt am Tag des Einkaufs und endet exakt drei Jahre später.
Bei einer Sperrfristverletzung gilt:
- Der steuerliche Einkauf wird nachträglich korrigiert (Nachsteuer).
- Ist die Steuerveranlagung noch offen, wird der Einkauf nicht anerkannt.
Sie möchten mehr Informationen dazu, wie Sie Steuern sparen können oder zum Einkauf in die Pensionskasse? In unserem Merkblatt «Steuern sparen mit der richtigen Planung» und dem Merkblatt «Einkauf in die Pensionskasse – lohnt sich dies auch für mich?» finden Sie umfassende Informationen - und das ganz kostenlos.
4. Prüfen Sie die erwartete Rendite nach Steuern
«Wie viel bringt mir ein Einkauf effektiv?» Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn man die Nettorendite Ihres einbezahlten Kapitals (nach Steuern) kennt. Zu beachten sind dabei:
- Rechnet die PK Ihre Einzahlung in den überobligatorischen Teil? Dieser wird häufig schlechter verzinst.
- Wie hoch ist der Umwandlungssatz, also der Satz, zu dem Kapital bei der Pensionierung in Rente umgewandelt wird? Auch dieser ist im überobligatorischen Teil tiefer.
- Die konkrete Steuerersparnis bei einem Einkauf hängt vom Wohnort, von der familiären Situation und vom steuerbaren Einkommen ab.
- Wann erfolgt der PK-Einkauf?
Wer mit einer Einzahlung in die PK liebäugelt, sollte sich auch im Klaren darüber sein, wann das Pensionskassenguthaben bezogen werden kann:
- Das Kapital in Ihrer Pensionskasse ist für Leistungen im Alter vorgesehen und bleibt gebunden.
- Ein Bezug ist nur in Sonderfällen wie bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, einem Wegzug in ein Land, das nicht EU- oder EFTA-Mitglied ist (der überobligatorische Teil kann auch bei Wegzug in diese Staaten bezogen werden), oder für die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums möglich.
- Ein getätigter Einkauf und die Zinsen dürfen während einer Frist von drei Jahren nach dem Einkauf nicht bezogen werden. Während dieser Frist ist ein Teilbezug zwar möglich, der führt aber dazu, dass die steuerlichen Vorteile des Einkaufs aberkannt werden und Sie entweder nachträglich Steuern entrichten müssen oder Ihr getätigter Einkauf nicht mehr zum Abzug anerkannt wird.
- Wurden Gelder im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbezogen, ist ein Einkauf erst möglich, nachdem diese zurückbezahlt worden sind.
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Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten und sparen Sie noch mehr Steuern. Profitieren Sie von individueller Finanz- und Vorsorgeplanung – damit Ihr PK-Einkauf auch wirklich zu Ihnen passt.
5. Mehr Einkaufspotenzial durch Kaderversicherung oder 1e-Pläne
Arbeitnehmende mit höherem Einkommen sind meist daran interessiert, ihre Vorsorge möglichst optimal zu gestalten. Dafür bieten viele Unternehmen Kaderversicherungen und/oder 1e-Lösungen an, die neben der generellen Verbesserung der Altersvorsorge auch Ihr Einkaufspotenzial in die Pensionskasse erhöhen können. Prüfen Sie:
- Nutzen Sie bereits alle Möglichkeiten, die Ihr Arbeitgeber Ihnen anbietet?
- Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihren Vorsorgeplan selbst zu wählen: Passt die gewählte Option zu Ihren Bedürfnissen und Zielen?
- Gibt es Optionen für eine Frühpensionierung und damit verbunden die Möglichkeit, sicheinzukaufen?
Falls Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit anbietet, im Rahmen einer 1e-Vorsorgelösung Ihre Anlagestrategie selbst zu wählen, lohnt es sich auch hier, die optimal auf Ihr Risikoprofil und Ihren Anlagehorizont ausgerichtete Lösung zu finden.
Ein Wechsel in einen leistungsstärkeren Plan kann höhere Sparbeiträge und ein höheres Einkaufspotenzial bedeuten. Das ist ideal für höhere Einkommen und Führungskräfte.
6. Vertrauen ist gut – Solidität der Pensionskasse ist besser
Bevor Sie sich in Ihre Pensionskasse einkaufen, sollten Sie unbedingt deren Finanzlage prüfen:
- Technischer Zins und Deckungsgrad (über 100 % ist wünschenswert)
- Verhältnis Aktive zu Rentnern: Eine Überalterung ist oft mit einer Umverteilung von Aktiven zu Rentnern verbunden, was den Interessen von aktiv Versicherten entgegenläuft.
- Verzinsung des überobligatorischen Kapitals
Ein Einkauf bei einer massiven Unterdeckung ist riskant: Es besteht die Gefahr, dass Sie eine Sanierung Ihr Pensionskasse mittragen müssen. Unterbricht oder reduziert eine Kasse die Verzinsung des überobligatorischen Kapitalteils aufgrund eines Engpasses, wirkt sich das direkt auf Sie aus: Einzahlungen werden in der Regel diesem überobligatorischen Teil zugeordnet.
Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Einkauf in Ihre Pensionskasse lohnt, ist es ratsam, sich mit einer Expertin oder einem Experten auszutauschen, statt unnötige Risiken einzugehen. Schliesslich geht es hier um Ihre Zukunft.
7. Was geschieht mit dem eingezahlten Betrag im Todesfall?
Diese Frage wird häufig übersehen. Klären Sie vor einem Einkauf:
- Wer erhält das Geld, falls Sie sterben?
- Erhöht sich die Hinterbliebenenrente tatsächlich? Viele gehen davon aus, dass diese Beiträge dem Ehepartner oder der Lebenspartnerin ausbezahlt werden beziehungsweise sich die Hinterlassenenrente erhöht. Dies ist aktuell im Wandel und stark von der Pensionskasse abhängig. In vielen Fällen kommt der eingekaufte Betrag nicht automatisch den Hinterbliebenen zugute – besonders bei kinderlosen Paaren oder Alleinstehenden. Eine Lösung bietet hier eine Risikokapitalversicherung zur Absicherung der Familie.
Fragen Sie bei Ihrer PK nach oder konsultieren Sie das Reglement, um Klarheit zu schaffen, bevor Sie Einzahlungen tätigen.
Einkauf in die Pensionskasse – mit Strategie Steuern sparen und Altersvorsorge optimieren
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann sich doppelt auszahlen: steuerlich und durch die Erhöhung Ihrer Altersleistungen. Doch nur wer frühzeitig plant, gezielt handelt und kompetente Beratung einholt, nutzt das volle Potenzial. Wichtig ist, die Einzahlung strategisch zu planen, die Leistungsfähigkeit Ihrer Pensionskasse zu prüfen und Ihre persönliche Lebenssituation zu berücksichtigen.
Gezielt Vermögen aufbauen
Relevante Informationen und wertvolle Orientierung vermittelt auch unser Merkblatt «Einkauf in die Pensionskasse – lohnt sich dies auch für mich?»
Tobias Kipfer
Senior Wealth Planner
Tobias Kipfer ist Senior Wealth Planner mit Fokus auf langfristigen Finanzplanungen und individuellen Vermögensverwaltungen bei Swiss Life Wealth Managers in Winterthur. Nach seinem Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre an der HSG St. Gallen absolvierte er ein Praktikum im Financial Consulting und Wealth Management und bildete sich zum Finanzplaner weiter.