Bis anhin war es nicht möglich, rückwirkende Einzahlungen in die dritte Säule vorzunehmen – ab 2025 ändert sich das. Besonders in Bezug auf die Steuern kann sich das lohnen. Doch nicht nur steuerliche Aspekte machen Nachzahlungen in die dritte Säule attraktiv.

Ein Bundesratsentscheid im November 2024 macht es möglich: Wer nicht jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlt, muss nicht mehr in den sauren Apfel beissen und auf Steuerervorteile – und gegebenenfalls Rendite – verzichten. Künftig können Beitragslücken in der dritten Säule bis zehn Jahre rückwirkend aufgefüllt werden. Dies gilt für Lücken ab 2025, die dann im Folgejahr (2026) zum ersten Mal nachgezahlt werden können.

Diese Bedingungen gelten für Nachzahlungen in die dritte Säule

Die neuen Regelungen bieten mehr Flexibilität in der privaten Vorsorge. Dies jedoch nur, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind: 

  • Nachzahlungen leisten können nur Personen, die im betreffenden Jahr über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügt haben. Einfach gesagt: Einzahlungen in die Säule 3a wären in diesem Jahr möglich gewesen, wurden aber nur teilweise oder gar nicht geleistet.  
  • Rückwirkende Einzahlungen können jeweils nur für die letzten zehn Jahre vorgenommen werden, frühestens ab 2026 für 2025.
  • Nachgezahlt werden darf gemäss der provisorischen Verordnung für alle zehn Jahre jeweils nur der noch nicht geleistete Betrag bis zum entsprechenden Maximalbetrag. Angestellte, die im Jahr 2025 beispielsweise CHF 5000 einbezahlt haben, dürfen ab 2026 höchstens den Restbetrag bis zum Maximalbetrag von CHF 7258 (für 2025), in diesem Fall also CHF 2258, nachzahlen. Das Gleiche gilt für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse, die ebenfalls nur bis zum Maximalbetrag (20 Prozent des Nettoeinkommens, maximal CHF 36 288 im Jahr 2025) nachzahlen dürfen.
  • Im Jahr der rückwirkenden Einzahlung muss der reguläre Maximalbetrag der Säule 3a vollständig ausgeschöpft werden. In unserem Beispiel bedeutet das also, dass im Jahr 2026 zuerst der Maximalbetrag von CHF 7258 (für 2026) in die dritte Säule eingezahlt werden muss, danach darf die Nachzahlung von CHF 2258 für 2025 geleistet werden.
  • Pro Jahr mit einer Beitragslücke ist jeweils nur eine rückwirkende Einzahlung erlaubt. Der Beispielsbeitrag von CHF 2258 kann also nicht übers Jahr verteilt in zwei oder drei Einzahlungen erbracht werden.
  • Mit einer einzigen Einzahlung können aber mehrere Beitragslücken geschlossen werden.
  • Sobald eine Auszahlung aus der dritten Säule im Rahmen der Pensionierung erfolgt, sind keine weiteren rückwirkenden Einzahlungen zulässig.
  • Sind hingegen noch keine Pensionsbezüge aus der Säule 3a erfolgt, können nachträgliche Einzahlungen bis fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters getätigt werden.

Mit einer simplen Überweisung wie bei einer regulären Einzahlung in die dritte Säule ist es bei einer Nachzahlung jedoch nicht getan: Für Einkäufe in die Säule 3a muss ein Gesuch gestellt werden. 

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Säule 3a nachzahlen – lohnt sich das für mich? 

Ob sich eine Nachzahlung in die dritte Säule lohnt, hängt, wie die meisten finanziellen Entscheide, immer auch von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein wesentlicher Vorteil bietet die volle Einzahlung in die Säule 3a jedoch für alle: Sämtliche Einzahlungen, also auch die Nachzahlungen, können bei der Steuerklärung geltend gemacht werden. Weitere hilfreiche Tipps, wie Sie Steuervorteile nutzen können, finden Sie in unserem Merkblatt.

Wer sein Vorsorgegeld, auch die Nachzahlungen, nicht nur auf dem Säule-3a-Konto versauern lässt, sondern in eine 3a-Anlagelösung investiert, profitiert zudem von attraktiven Renditechancen. Zu beachten ist allerdings, dass natürlich auch die nachgezahlten Beiträge in der dritten Säule gebunden sind und nur unter bestimmten Bedingungen bezogen werden können.

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Porträtbild von Robin Weibel , Wealth Planner bei Swiss Life Wealth Managers

Robin Weibel

Wealth Planner

Robin Weibel ist Wealth Planner bei Swiss Life Wealth Managers in Zürich. Sein Hauptfokus liegt in der ganzheitlichen Finanzberatung und einer nachhaltigen Vermögensverwaltung. Mit einem Abschluss als Finanzplaner mit eidg. Fachausweis und weiteren Finanzweiterbildungen bis hin zum Internationalen Certified Financial Planner CFP® verfügt er über ein solides Fundament an Fachwissen. Seine langjährige Erfahrung bei grossen Finanzunternehmen ermöglicht es ihm, seine Kundinnen und Kunden kompetent und umfassend zu jeglichen Finanzthemen zu beraten.

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