Bis anhin war es nicht möglich, rückwirkende Einzahlungen in die dritte Säule vorzunehmen – ab 2025 ist das erlaubt. Besonders in Bezug auf die Steuern kann sich das lohnen. Doch nicht nur steuerliche Aspekte machen Nachzahlungen in die dritte Säule attraktiv.
Ein Bundesratsentscheid vom November 2024 macht es möglich: Wer nicht jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlt, muss nicht mehr in den sauren Apfel beissen und auf Steuervorteile – und gegebenenfalls Rendite – verzichten. Künftig können Beitragslücken in der dritten Säule bis zehn Jahre rückwirkend aufgefüllt werden. Dies gilt für Lücken ab 2025, die dann im Folgejahr (2026) zum ersten Mal nachgezahlt werden können.
Diese Bedingungen gelten für Nachzahlungen in die dritte Säule
Die neuen Regelungen bieten mehr Flexibilität in der privaten Vorsorge. Dies jedoch nur, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind:
- AHV-pflichtiges Einkommen erforderlich: Nachzahlungen leisten können nur Personen, die im betreffenden Jahr über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügt haben.
- 3a-Berechtigung: Zusätzlich muss die Person im Jahr der Nachzahlung bzw. im Lückenjahr berechtigt sein bzw. gewesen sein, in die Säule 3a einzuzahlen.
- Maximal zehn Jahre rückwirkend: Rückwirkende Einzahlungen können jeweils nur für die letzten zehn Jahre erfolgen, frühestens ab 2026 für 2025.
- Nur bis zum Maximalbetrag: Nachgezahlt werden darf gemäss der Verordnung für alle zehn Jahre jeweils nur der noch nicht geleistete Betrag bis zum entsprechenden Maximalbetrag. Angestellte, die im Jahr 2025 beispielsweise CHF 5000 einbezahlt haben, dürfen ab 2026 höchstens den Restbetrag bis zum Maximalbetrag von CHF 7258 (für 2025), in diesem Fall also CHF 2258, nachzahlen. Das Gleiche gilt für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse, die ebenfalls nur bis zum Maximalbetrag (20 Prozent des Nettoeinkommens, maximal CHF 36 288 im Jahr 2025) nachzahlen dürfen; die Nachzahlung darf jedoch CHF 7258 auf keinen Fall übersteigen.
- Regulärer Beitrag zuerst: Im Jahr der Nachzahlung muss zuerst der volle Maximalbetrag für das laufende Jahr einbezahlt werden. Erst danach darf die Nachzahlung erfolgen.
- Eine Einzahlung pro Jahr und Lücke: Pro Jahr mit einer Beitragslücke ist nur eine Nachzahlung erlaubt.
- Mehrere Jahre möglich: Mit einer Überweisung können aber mehrere Beitragslücken geschlossen werden.
- Keine Nachzahlungen nach Bezug: Sobald eine Auszahlung aus der dritten Säule im Rahmen der Pensionierung erfolgt ist, sind keine weiteren rückwirkenden Einzahlungen zulässig.
- Frist nach Pensionierung: Sind hingegen noch keine Kapitalbezüge aus der Säule 3a erfolgt, können nachträgliche Einzahlungen bis fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters getätigt werden. Dies ist besonders attraktiv für Personen, die länger arbeiten (aufgeschobene Pensionierung), häufig auch Unternehmerinnen und Unternehmer.
- Gesuch erforderlich: Eine Nachzahlung funktioniert nicht über eine simple Überweisung. Dafür muss ein offizielles Gesuch eingereicht werden.
Expertenwissen für Ihre Vorsorge
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Säule 3a nachzahlen – lohnt sich das für mich?
Ob sich eine Nachzahlung in die dritte Säule lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
So können Sie Ihre dritte Säule optimieren:
- Steuern sparen: Sämtliche Nachzahlungen können bei der Steuerklärung geltend gemacht werden. Weitere hilfreiche Tipps, wie Sie Steuervorteile nutzen können, finden Sie in unserem Merkblatt.
- Renditechancen nutzen: Wer sein Guthaben nicht auf dem Säule-3a-Konto liegen lässt, sondern in eine 3a-Anlagelösung investiert, profitiert von langfristigen Renditechancen. Da die Wertschriftenerträge steuerbefreit sind, ergibt sich im Vergleich zu normalen Erträgen eine höhere Nettorendite
- Bindung beachten: Auch Nachzahlungen bleiben bis zur Pensionierung in der Säule 3a gebunden. Es gelten die gleichen gesetzlich definierten Ausnahmen wie für regulär einbezahlte Beträge.
Mehr Flexibilität für Ihre Vorsorge
Die neue Möglichkeit, bis zu zehn Jahre rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen, ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Gewinn für alle, die nicht immer ihre vollen Einzahlungen leisten konnten. Besonders für Personen mit schwankendem Einkommen oder nach einer Auszeit (z. B. Kinderbetreuung, Berufsunterbruch) eröffnet sich so die Chance, Beitragslücken zu schliessen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Asdren Suli
Senior Wealth Planner
Asdren Suli ist Senior Wealth Planner und Teamleiter bei Swiss Life Wealth Managers in Zürich. Für seine Kundinnen und Kunden entwickelt er massgeschneiderte Finanzlösungen. Sein Fokus liegt auf langfristigen Finanzstrategien, die individuellen Bedürfnissen und Zielen entsprechen. Dank seiner langjährigen Praxiserfahrung und seiner gezielten Ausbildung als dipl. Betriebswirtschafter HF und eidg. dipl. Finanzplaner verfügt er über ein tiefgreifendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die komplexen Herausforderungen der Finanzplanung.