Am 8. März hat sich das Schweizer Stimmvolk für die Einführung der Individualbesteuerung entschieden. Ehepaare werden in der Schweiz künftig also nicht mehr gemeinsam besteuert, sondern einzeln. Damit wird die Heiratsstrafe abgeschafft, aber auch der Heiratsbonus. Wer gewinnt? Wer verliert? Und wie können Sie Ihre Steuerlast jetzt optimieren?
Das ändert sich mit der Abschaffung der Heiratsstrafe
Die Schweizer Stimmberechtigten haben klar entschieden: Rund 54% legten am 8. März bei der Abstimmung über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ein Ja in die Urne. Verheiratete und Unverheiratete sollen in Zukunft also steuerlich gleichbehandelt werden. Die Heiratsstrafe, aber auch der Heiratsbonus fallen weg.
Der Systemwechsel ist die grösste Steuerreform seit der Einführung der Mehrwertsteuer 1995. Ab wann das angepasste Bundesgesetz definitiv in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt, wobei es spätestens per 2032 umgesetzt werden soll.
So werden Ehepaare heute besteuert:
- Ehepaare werden gemeinsam besteuert, unverheiratete Paare individuell.
- Verheiratete reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein und machen dort auch ihre Abzüge geltend.
- Die Einkommen beider Partner werden für die Berechnung der Steuerlast zusammengezählt
- Als Ausgleich profitieren Ehepaare von einem günstigeren Steuertarif sowie von zusätzlichen Abzügen (Verheiratetenabzug und Zweiverdienerabzug).
Verdienen beide Ehepartner gut, kann das kumulierte Einkommen zu einer höheren Steuerprogression führen. So kommt die Heiratsstrafe zustande.
Bei getrennt lebenden Ehepaaren sieht die Situation anders aus: Ehepaare, die gerichtlich oder faktisch getrennt leben, werden bereits jetzt nicht mehr gemeinsam besteuert, sondern sind steuerlich Alleinstehenden gleichgestellt.
Mit Inkrafttreten des angepassten Bundesgesetzes gilt künftig:
- Verheiratete und Unverheiratete werden steuerlich gleichbehandelt.
- Jeder Ehepartner reicht eine eigene Steuererklärung ein.
- Einkommen und Vermögen werden individuell besteuert, gemeinsame Abzüge können beide Ehepartner je zur Hälfte geltend machen.
- Der Kinderabzug wird erhöht und hälftig auf beide Ehepartner aufgeteilt.
- Für alle Personen gilt derselbe Steuertarif. Der Steuertarif bei der direkten Bundessteuer wird für alle angepasst: Tiefere und mittlere Einkommen werden entlastet, hohe Einkommen leicht stärker belastet.
- Auch alle Kantone sind verpflichtet, Ehegatten getrennt zu besteuern. Die konkrete Umsetzung ist in den meisten Kantonen noch offen.
So profitieren Sie nicht nur bei den Steuern
Steuervorteile nutzen, ja, bitte! Unsere Expertinnen und Experten wissen aber nicht nur, wie Sie Ihre Steuerbelastung optimieren können, sondern unterstützen Sie auch dabei, mehr aus Ihrem Vermögen zu machen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch.
Bin ich von der Heiratsstrafe betroffen? Wer profitiert – wer nicht?
Die Einführung der Individualbesteuerung für verheiratete Paare bringt nicht nur Gewinnerinnen und Gewinner hervor. Ob Sie profitieren können oder mit einer höheren Steuerlast rechnen müssen, zeigen unsere Fallbeispiele:
Fallbeispiel 1: Die Gewinner: Doppelverdienerpaar
Huber
Laura (46) und Christoph (45) Huber sind seit zwölf Jahren verheiratet und Eltern von zwei Kindern (8 und 6). Christoph Huber arbeitet zu 80%
als Maschinenbauingenieur, Laura Huber ist zu 80% als HR-Leiterin tätig.
Aktuell füllen sie ihre Steuererklärung gemeinsam aus und kommen auf eine Steuerlast für die Bundessteuern von CHF 11 624. Nach Inkrafttreten des angepassten Bundesgesetzes reduziert sich ihre Steuerbelastung auf CHF 5534. Sie profitieren als Doppelverdienerpaar mit hohem Einkommen also deutlich von der Abschaffung der Heiratsstrafe.
Fall 1: Doppelverdienende
| Steuerbares Einkommen Laura | CHF 90 000 | |
| Steuerbares Einkommen Christoph | CHF 110 000 | |
| Steuern nach aktueller Gesetzgebung | CHF 11 624 | |
| Steuern bei Individualbesteuerung | CHF 5 534 | |
| Steuerersparnis | CHF 6 090 |
Fallbeispiel 2: Die Verlierer: das traditionelle Ehepaar Schmied
Eva (49) und Michael (51) Schmied sind seit 21 Jahren verheiratet und Eltern von drei Kindern zwischen 17 und 22, die sich alle noch in einer Erstausbildung befinden. Michael Schmied ist zu 100% als Verkaufsleiter in einem KMU tätig. Eva Schmied hat ihre Stelle mit der Geburt der Kinder aufgegeben und arbeitet seit kurzem wieder zu 20% im Schulsekretariat.
Ihre aktuelle Steuerbelastung liegt bei CHF 2991 für die Bundessteuer. Mit Inkrafttreten der Individualbesteuerung erhöht sich diese auf CHF 4096. Sie profitieren also nicht von der Gesetzesänderung.
Fall 2: Traditionell
| Steuerbares Einkommen Michael | CHF 120 000 | |
| Steuerbares Einkommen Eva | CHF 12 000 | |
| Steuern nach aktueller Gesetzgebung | CHF 2 991 | |
| Steuern bei Individualbesteuerung | CHF 4 096 | |
| Steuerersparnis | CHF - 1 105 |
Fallbeispiel 3: Die Verlierer: Clara Lüthi und Sven Jansson, im Konkubinat lebend
Clara Lüthi (45) und Sven Jansson (43) leben seit sechs Jahren im Konkubinat und haben keine Kinder. Sven arbeitet zu 90% im Verbandsmanagement, Clara ist zu 100% als Innenarchitektin tätig.
Sie werden heute, wie in Zukunft, individuell besteuert. Dennoch betrifft sie die Reform, da der Steuertarif bei der direkten Bundessteuer angepasst wird. Da Clara und Sven beide über ein hohes Einkommen verfügen, müssen Sie künftig mit einer höheren Steuerlast rechnen.
Fall 3: Konkubinat
| Steuerbares Einkommen Clara | CHF 120 000 | |
| Steuerbares Einkommen Sven | CHF 118 800 | |
| Steuern nach aktueller Gesetzgebung | CHF 8 392 | |
| Steuern bei Individualbesteuerung | CHF 8 854 | |
| Steuerersparnis | CHF - 462 |
Generell profitieren dürften:
- Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlichem Einkommen
- Gutverdienende Ehepaare, die bisher stark von der Progression betroffen waren
- Zweitverdiener, die bisher Teilzeit gearbeitet haben und für die eine höhere Erwerbstätigkeit künftig finanziell attraktiver wird
Mit Mehrbelastungen rechnen müssen möglicherweise:
- Einverdiener-Ehepaare
- Ehepaare mit sehr grossem Einkommensgefälle
- Ehepaare, die bisher stark vom Verheirateten- oder Zweiverdienerabzug profitiert haben
- Unverheiratete Personen mit hohem Einkommen, die von den neuen Steuertarifen betroffen sind
Wie können wir als Paar unsere Finanzen optimieren?
Da das angepasste Bundesgesetz nicht per sofort in Kraft treten wird, haben Sie Zeit, Ihre finanzielle Situation zu prüfen und zu optimieren. Auch wenn der Systemwechsel noch in weiter Ferne scheint, lohnt es sich bereits jetzt, über die eigene Steuerstrategie nachzudenken:
- Erwerbsmodell überprüfen: Für Zweitverdienende, die aktuell in einem tiefen Pensum arbeiten, kann eine höhere Erwerbstätigkeit attraktiver werden. Bei ähnlich hohem Gehalt lohnt es sich zu prüfen, ob eine Person ihr Pensum erhöhen und die Ehepartnerin oder der Ehepartner sein Pensum reduzieren möchte. Dabei müssen allerdings auch nicht-steuerliche Auswirkungen (etwa die mit einem tieferen Pensum verbundene Reduktion von Vorsorgeleistungen) beachtet werden.
- Vorsorgeplanung anpassen: Optimieren Sie Ihre Säule 3a und Ihre Pensionskasse künftig individuell. Tipps, wie Sie mit Ihrer privaten Vorsorge Steuern sparen können, finden Sie in unserem Blog.
- Langfristige Finanzplanung überprüfen: Der Systemwechsel kann Auswirkungen auf Hypotheken, Investitionen oder Ihre Nachlassplanung haben. Nehmen Sie die Gesetzesänderung zum Anlass, Ihre komplette Vermögenssituation zu optimieren.
Auswirkung der Individualbesteuerung hängt nicht nur vom Lebensmodell ab
Ob Sie profitieren oder ob die neue Individualbesteuerung Nachteile für Sie hat, hängt nicht nur von Ihrer Familiensituation, sondern auch von Ihrer persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Wer frühzeitig plant, kann den Systemwechsel gezielt für sich nutzen und steuerliche Nachteile vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne dabei – zum Beispiel mit einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch, bei dem wir Ihre Fragen rund um Ihre Vermögensstruktur und Steuerbelastung gemeinsam klären und Ihnen Wege aufzeigen, Ihre Finanzplanung langfristig zu optimieren.
Arianit Vucetaj
Senior Wealth Planner
Arianit Vuçetaj ist Senior Wealth Planner bei Swiss Life Wealth Managers in Bern. Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Bachelorstudiums in Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Banking & Finance sammelte er umfassende Erfahrung in der Finanzbranche. Während eines Traineeprogramms bei einem renommierten Finanzdienstleister spezialisierte er sich auf die Themen Pensionierung, Anlageberatung, Hypothekarberatung sowie Nachlassplanung. Mit über sechs Jahren Berufserfahrung unterstützt er seine Kundinnen und Kunden kompetent und individuell in den Bereichen Vermögensanlage, Vorsorgeplanung und Hypothekarberatung.