«Was bleibt, wenn wir gehen?» Für viele vermögende Menschen ist diese Frage mehr als philosophisch – sie wird zur strategischen Aufgabe. Wer klug vererben will, denkt nicht nur an Zahlen, sondern an Wirkung. Vererben ist mehr als ein juristischer Akt. Es ist eine bewusste Entscheidung. Und wer richtig plant, kann viel mehr tun als nur «weitergeben» – nämlich gestalten. Mit Weitblick, Fairness und einer Anlagepolitik, die dem Ziel «der nächsten Generation das Leben einfacher machen» tatsächlich gerecht wird.

Vom Haben zum Gestalten: Warum Vererben eine Strategie braucht

Eine Vermögensplanung und -verwaltung ist weit mehr als nur ein Mittel zur Absicherung Ihres Lebensstandards. Denn wer bereits ein solides Fundament geschaffen hat, stellt sich irgendwann andere Fragen:

  • Wie viel ist genug – für mich, für meinen Partner, für meine Pensionierung?
  • Wie kann ich dafür sorgen, dass es meine Nachkommen mal leichter haben werden in ihrem Leben?
  • Wie kann ich mit meinem Vermögen mehr bewirken?

Diese Fragen markieren oft einen Wendepunkt in der Finanzplanung. Statt reiner Renditeziele rücken Themen wie Generationengerechtigkeit oder Philanthropie in den Vordergrund. Wer mehr vererben will, sollte frühzeitig planen. Denn Vererben kann (und sollte) Teil der eigenen Anlagestrategie sein.

Erbschaften sind in der Schweiz ein grosses Thema: Über 65% der Schweizer Bevölkerung wird im Laufe ihres Lebens erben. Viele dieser vererbten Vermögen sind aber unstrukturiert - und viele Personen haben Angst
davor, dass mit einer Erbschaft Konflikte entstehen – gemäss einer Studie der ZHAW entsteht bei rund 13% aller Erbfälle sogar ein Rechtsstreit*. Wer rechtzeitig eine ganzheitliche Strategie verfolgt, kann die Weichen für eine generationsübergreifende Vermögenssicherung stellen – und so mehr weitergeben.

Tipp: Zielbasiertes Anlegen lohnt sich als Anlagestrategie ganz besonders für Menschen, die ihren Kindern oder Nachkommen mehr vererben möchten. Unser kostenloses Merkblatt hält umfassende Informationen dazu für Sie bereit.

Quelle: 2023_Hofmann-Tanner_Schweizer-Erbschaftsstudie-2023.pdf

Was bedeutet «Vererben als Anlageziel» konkret?

Es heisst: Sie investieren nicht mehr nur für sich – sondern auch für die Menschen oder Organisationen, die nach Ihnen kommen. Das verändert vieles:

1.      Frühzeitige Planung – mehr Spielraum, mehr Wirkung
Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen – steuerlich, rechtlich und familiär. Eine frühzeitige Planung mit professioneller Unterstützung erlaubt es, noch mehr aus dem eigenen Vermögen zu machen, es stufenweise und mit Bedacht zu übertragen, Vertrauen aufzubauen, mögliche Konflikte zu klären und Ihre Werte weiterzugeben.

2.      Langfristiger investieren – mit ruhiger Hand
Wenn das Anlageziel über Ihre eigene Lebensspanne hinausreicht, darf (und soll) das Portfolio langfristiger ausgerichtet sein. Das kann bedeuten: höhere Aktienquote, bewusste Streuung, weniger kurzfristiges Reagieren, aber auch eine Anlage in stabile Vermögenswerte, die über lange Zeit hinweg wachsen können.

3.      Steuerlich optimieren – für die nächste Generation
Die Erbschaftssteuer wird in der Schweiz kantonal geregelt. Ausschlaggebend für die Höhe der Steuerlast ist jeweils der Verwandtschaftsgrad und der Umfang der Erbschaft bzw. Schenkung. Direkte Nachkommen und Ehegatten sind in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.
Wer klug strukturiert, kann viel bewirken. Dabei ist es besonders wichtig, sich mit den kantonalen Gegebenheiten vertraut zu machen, da unterschiedliche Freigrenzen und zeitliche Bestimmungen gelten.
Gut zu wissen: In manchen Kantonen (z. B. Luzern, Obwalden) gibt es bei Schenkungen an Nichtverwandte Steuersätze von bis zu 50 %. Auch bei Lebensversicherungen und Vorsorgeguthaben gilt es genau hinzusehen – sie zählen in vielen Fällen nicht automatisch zur Erbmasse, können aber zu Steuerfallen oder Ungleichheiten führen. Denn: Kapitalleistungen unterliegen der Kapitalleistungssteuer und werden direkt an Erben ausbezahlt. Beachten Sie dies bei der Planung mit, um Herabsetzungsklagen zu vermeiden.

4.      Vorsorgeplanung integrieren
Vererben funktioniert nur dann gut, wenn Ihre eigene Absicherung solide geregelt ist. Dazu gehören:
            –        bei Verheirateten: Testament, noch besser ein Ehe- oder Erbvertrag,
            –        bei Konkubinatspartnern: Testament und Konkubinatsvertrag         
            –         bei Ledigen: Testament
            –        für alle, ungeachtet des Zivilstandes: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. Treffen Sie                         also frühzeitig die nötigen rechtlichen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass Ihre                        Angelegenheiten nach Ihrem Tod nach Ihren Wünschen geregelt werden.

Konfliktfreies Vererben – gar nicht so einfach

«Ich möchte vererben, ohne Streit zu stiften.» Ein häufiger Wunsch – und ein sehr berechtigter. Leider sieht die Praxis oft anders aus: Unklare Verhältnisse führen oft zu Konflikten, selbst in Familien mit engem Zusammenhalt.
Wer richtig vererben möchte, sollte Transparenz schaffen – möglichst zu Lebzeiten. Dazu gehören:

  • eine Verfügung von Todes wegen, die auf die gesetzlichen Regeln abgestimmt ist,
  • offene Gespräche mit Erbinnen und Erben (wenn gewünscht),
  • klare Strukturen: Was wird wann, an wen, unter welchen Bedingungen übertragen?

Eine strukturierte Nachlassplanung ist dabei keine Frage des Misstrauens – sondern ein Akt der Fürsorge. Sie verhindert Missverständnisse, entlastet die Angehörigen und sorgt für Klarheit. Ein Gespräch mit allen Beteiligten kann zudem helfen, Werte, Ziele und Erwartungen offenzulegen – und gemeinsam Regeln für die Vermögensnachfolge zu definieren. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern auch Verbundenheit über Generationen hinweg.

Vererben als Beitrag zur Zukunft

Immer mehr Menschen denken beim Vererben auch über den privaten Rahmen hinaus. Sie wollen mit ihrem Vermögen etwas Positives bewirken – etwa in Form von:

  • Spenden an bestehende gemeinnützige Stiftungen,
  • der Gründung einer eigenen Familienstiftung,
  • oder gezielten Schenkungen an Herzensprojekte. 

Auch hier gilt: Wer frühzeitig plant, kann steuerlich und inhaltlich mehr erreichen – und die Wirkung des eigenen Engagements noch selbst erleben.

Konfliktpotenzial beim Vererben von Wohneigentum

Auch Immobilien spielen in der Nachlassplanung eine grosse Rolle. In der Schweiz ist etwa die Hälfte des privaten Vermögens in Immobilien gebunden*. Wer ein Eigenheim vererben möchte, sollte verschiedene Übergabemodelle prüfen – z. B. durch Nutzniessung oder Wohnrechte für sich selbst und Eigentumsübertragung zu Lebzeiten an die nächsteGeneration.

*Quelle: Vermögen der Haushalte steigt kräftig – die Hälfte sind Immobilien | Handelszeitung

Vorsicht bei Miteigentum: Wird eine Immobilie mehreren Erbinnen und Erben gemeinsam übertragen, kann das zu Streit oder Liquiditätsproblemen führen. Hier sind klare Regelungen zur Nutzung, Verwaltung
und Aufteilung essenziell – idealerweise schriftlich und mit Unterstützung einer Expertin oder eines Experten.

Wie Sie heute klug planen, um morgen weiterzugeben

Vererben ist kein einmaliges Ereignis – sondern ein Prozess. Wer sein Vermögen nicht nur verwalten, sondern auch verantwortungsvoll weitergeben will, sollte frühzeitig beginnen.

Gemeinsam mit erfahrenen Vermögensplanerinnen und -planern können Sie:

  • Ihr Vermögen langfristig strukturieren,
  • mehr aus Ihrem Vermögen machen – und so auch mehr weitergeben,
  • Anlageziele neu definieren, 
  • steuerliche Optimierungspotenziale nutzen
  • und Ihre Werte weitergeben – nicht nur Ihr Kapital.

Vererben beginnt nicht mit dem Testament – sondern mit der Frage: Was soll bleiben?

Wir helfen Ihnen, diese Frage in eine tragfähige Strategie zu übersetzen – diskret, unabhängig und persönlich. Melden Sie sich jetzt für ein kostenloses Erstgespräch an.

Vererben als Anlageziel: Ihre Checkliste

1. Klare Ziele definieren: Was soll bleiben?
Überlegen Sie, was Sie mit Ihrem Vermögen bewirken möchten: finanzielle Absicherung der Familie, Förderung bestimmter Werte, Unterstützung gemeinnütziger Zwecke?

2. Nachfolge frühzeitig regeln – nicht erst im Testament
Ein Testament ist wichtig – aber oft nicht genug. Ehevertrag, Erbverträge, Vorsorgeauftrag und klare Regelungen zu Immobilien oder Unternehmensanteilen sind entscheidend. Je früher Sie planen, desto mehr Handlungsfreiheit haben Sie.

3. Anlageportfolio auf das Ziel «Vererben» ausrichten
Ein Portfolio, das auf Werterhalt und langfristige Stabilität ausgerichtet ist, schützt Ihr Vermögen über Generationen. Das bedeutet oft: breite Diversifikation, nachhaltige Struktur und steuerliche Optimierung.

4. Steuern und Schenkungen mitdenken
Erbschaften sind in der Schweiz unterschiedlich besteuert. Schenkungen, Vorsorgebezüge oder das Vererben von Immobilien können hohe Steuerfolgen haben, wenn sie nicht strategisch geplant sind.

5. Offene Kommunikation schafft Vertrauen
Nicht alles muss ausgesprochen werden – aber vieles sollte. Wer seine Erbinnen und Erben einbindet, schafft Sicherheit und beugt Konflikten vor. Überlegen Sie, ob ein Familiengespräch mit einer neutralen Fachperson sinnvoll sein könnte.

6. Immobilien strategisch weitergeben
Immobilien sind oft das Herzstück des Vermögens – aber auch Konfliktpotenzial. Wer hier früh plant, kann Streit vermeiden, Steuern optimieren und Liquidität sichern. Lassen Sie Immobilienwerte schätzen und prüfen Sie Übergabemodelle, z. B. mit Nutzniessung. 

Senior Wealth Planner

Piero Huwyler

Senior Wealth Planner

Piero Huwyler ist Senior Wealth Planner und Niederlassungsleiter von Swiss Life Wealth Managers am Standort Bern. Als eidg. dipl. Betriebsökonom FH, Absolvent der International Bankers School in New York und Certified Client Relationship Manager verfügt er neben fundiertem Finanzdienstleistungs-Know-how und Bankfachwissen über eine vielseitige, internationale Perspektive. Zusätzlich zu seiner langjährigen Führungs- und Coachingerfahrung bringt er umfangreiche Expertise in der ganzheitlichen Beratung und Betreuung einer anspruchsvollen Anlagekundschaft mit. 

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