Viele Menschen möchten ihren Pensionierungszeitpunkt selbst bestimmen. Dafür braucht es eine gute Planung.

Drei von vier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern denken darüber nach, sich vor dem regulären Rentenalter aus dem Berufsleben zurückzuziehen. Dies zeigen verschiedene Umfragen und Studien zum Thema. Und tatsächlich: Mit 62 Jahren, also drei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter, arbeiten nur noch zwei von drei Männern. Mit 64 ist es nur noch jeder zweite. Bei den Frauen ist mit 61 bloss noch jede dritte aktiv, mit 63 noch jede vierte.

Frühpensionierung führt zu Rentenkürzung bei der AHV

Wer die AHV vorzeitig bezieht, nimmt eine lebenslange Kürzung der AHV-Rente in Kauf. Die neue AHV-Reform verspricht deutlich mehr Flexibilität bei der Pensionierung: Nach Inkrafttreten (ab 01.01.2024) können Menschen ihre Altersrente zwischen 63 und 70 beziehen, Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62. Weiterhin gilt, dass die AHV-Rente idealerweise, falls es der Gesundheitszustand zulässt, erst mit Erreichen des neuen Referenzalters (65) bezogen wird.

Bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters müssen zudem weiterhin AHV-Beiträge entrichtet werden. Berechnet werden diese auf Basis des Renteneinkommens sowie des Vermögens und können mehrere Tausend Franken monatlich ausmachen. Sie entfallen jedoch, wenn man über seinen erwerbstätigen Ehepartner oder seine erwerbstätige Ehepartnerin mitversichert ist.

Tipp: Ein Pensionscheck gibt einen ersten Eindruck von der finanziellen Situation im Ruhestand und zeigt eine allfällige Vorsorgelücke auf.

Auch die PK-Leistungen sind betroffen

Ähnlich sind die Auswirkungen einer Frühpensionierung bei der Pensionskasse: Weil die Beiträge an die 2. Säule früher als vorgesehen wegfallen, verringert sich das angesparte Kapital gegenüber den im Pensionskassenausweis gemachten Hochrechnungen deutlich. Das liegt auch am Zinseszinseffekt: Die Jahre unmittelbar vor der Pensionierung bewirken den stärksten Zuwachs des Altersguthabens. Als Faustregel gilt, dass jedes fehlende Jahr bis zur regulären Pensionierung zu einer Kürzung des Umwandlungssatzes um 0,2 Prozentpunkte führt. Da gleichzeitig auch weniger Alterskapital zur Verfügung steht, reduziert sich die lebenslängliche Pensionskassenrente bei einer um fünf Jahre vorgezogenen Pensionierung um rund 30 Prozent, bei drei Jahren um rund 20 Prozent. Vereinfacht lässt sich sagen, dass ein Jahr Frühpensionierung rund einen Jahreslohn kostet – das kann jedoch je nach Ausgestaltung der Pensionskasse stark variieren.

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Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zeigt Finanzbedarf

Ein detailliertes und vor allem ehrliches Budget ist die erste Voraussetzung, um seinen künftigen Finanzbedarf abschätzen zu können. Dabei zeigt sich, dass gewisse Ausgaben wie etwa jene für die Fahrt zur Arbeit entfallen, andere, wie vermehrte Reisen oder die Pflege von neuen Hobbys, jedoch hinzukommen. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass auch die Steuerlast unter dem Strich kaum sinkt. Das Einkommen mag zwar tiefer ausfallen, aber viele Steuerabzüge, insbesondere die Berufs- und die 3a-Abzüge, fallen dafür weg und auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind nicht mehr möglich.

Bei der Berechnung der künftigen Ausgaben ist unbedingt eine Inflationsrate einzuplanen. Wer heute monatlich 8000 Franken ausgibt, braucht in zehn Jahren auch bei lediglich einem Prozent jährlicher Inflation rund 8900 Franken, um seinen gewohnten Lebensstil weiterzuführen.

Bei Pensionskassenrenten besteht kein Anspruch auf eine Anpassung an die Inflation. Lediglich die AHV sieht alle zwei Jahre einen Teuerungsausgleich vor. Er basiert auf einem Mischindex, der aus der Lohn- und der Preisentwicklung in der Schweiz errechnet wird. Ob die Renteneinkommen in der heute versprochenen Höhe für alle Zeiten gesichert sind, ist zudem alles andere als sicher. Insbesondere bei den Pensionskassenrenten zeichnet sich eine Reduktion des Umwandlungssatzes von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent ab. 100 000 Franken Vorsorgekapital bringen künftig statt 6800 Franken jährlich also bloss noch 6000 Franken. Und dies gilt auch nur für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Bei den überobligatorischen
BVG-Leistungen sind die Vorsorgestiftungen frei, den Umwandlungssatz selbst zu bestimmen. In der Realität liegt er heute oft bereits bei 5 Prozent oder gar tiefer.

Zu einem realistischen Finanzplan gehört schliesslich auch die Annahme einer bestimmten Lebenserwartung. Im Durchschnitt werden Männer 81 und Frauen 85 Jahre alt. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass rund die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer älter wird. Diese «Langlebigkeit» gilt es bei der Berechnung seines künftigen Vermögensverbrauchs zu berücksichtigen.

Selbsterspartes dient der Deckung der Einkommenslücke

Die Auflistung der persönlichen Einkünfte und Ausgaben zeigt, ob sich nach der Pensionierung eine Einkommenslücke auftut. Eine solche Gegenüberstellung sollte spätestens im Alter von etwa 50 Jahren zum ersten Mal erstellt werden. Denn eine allfällige Lücke zu schliessen, braucht Zeit und Sparanstrengungen. Bleiben nur noch wenige Jahre bis zur Pensionierung, ist es meist zu spät dafür. In aller Regel empfiehlt sich ein Kapitalstock der Erträge abwirft und den man zur Finanzierung der Einkommenslücke zwischen Renteneinkommen und Lebenshaltungskosten beiziehen kann. Basis dazu ist die gebundene Vorsorge über die Säule 3a, die über die Jahre angespart wurde und erst noch die Einkommenssteuern gemindert hat.

Derzeit dürfen Erwerbstätige mit Pensionskasse bis zu 7056 Franken pro Jahr einzahlen; bei Erwerbstätigen ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 35 280 Franken pro Jahr. Einlagen in die Säule 3a dürfen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Bei der Auszahlung wird die Kapitalleistung beim Bund und in allen Kantonen separat vom übrigen Einkommen zu einem Vorzugssatz besteuert.

Auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse können eine sinnvolle Option sein. Steuerlich werden sie weitgehend gleich behandelt wie Einlagen in die Säule 3a: Die Einzahlungen dürfen direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, das Vorsorgekapital selbst sowie die Erträge darauf bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Um die absehbare Einkommenslücke zu füllen, die durch eine Frühpensionierung entsteht, braucht es meist zusätzliche Sparanstrengungen. Wie dies am günstigsten geschieht, hängt stark vom Einzelfall ab. Das Gespräch mit einem Finanzexperten oder einer Vorsorgespezialistin
kann Klarheit schaffen
.

Übrigens: Wenn Sie im Detail wissen möchten, was mit einer Frühpensionierung alles verbunden ist, empfehlen wir Ihnen unser Merkblatt, die dazugehörige Checkliste und natürlich unsere Webseite.

Porträtbild von Anita Obrist, Expertin Vorsorge- und Finanzplanung bei Swiss Life Wealth Managers

Anita Obrist

Expertin Vorsorge- und Finanzplanung

Anita Obrist leitet Produkte & Dienstleistungen Wealth Managers bei der Swiss Life AG. Sie verfügt über Abschlüsse als Finanzplanungsexpertin, Betriebswirtschafterin und in Unternehmensnachfolge.

Dies ist ein gekürzter Beitrag aus der Publikation «Wealth Navigator» von Swiss Life Wealth Managers, der  unter anderem in der NZZ erschien ist.

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