Arbeitnehmende mit einem 1e-Plan könnten bei einer geplanten Änderung im Freizügigkeitsgesetz gleich doppelt profitieren: Durch den Übertrag Ihres Vorsorgeguthabens in eine Freizügigkeitslösung können Sie allfällige Verluste ausgleichen und optimieren Ihre Renditechancen.
Wer über eine 1e-Lösung in der beruflichen Vorsorge verfügt, musste bei einem Jobwechsel oder einer Kündigung bisher finanzielle Verluste riskieren: Bot die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers keinen 1e-Plan an, waren die Angestellten gezwungen, ihre 1e-Anlagen unverzüglich aufzulösen und in eine ordentliche BVG-Lösung einzubringen.
1e-Geld auf Freizügigkeitseinrichtung übertragen statt Verluste hinnehmen
Angestellte mit einer 1e-Vorsorgelösung profitieren voraussichtlich von einer Änderung des Freizügigkeitsgesetzes, die sich aktuell in der Vernehmlassung befindet: Künftig können sie das Vorsorgeguthaben aus ihrer 1e-Lösung in eine Freizügigkeitslösung übertragen, wenn sie aus einer Vorsorgeeinrichtung austreten und die neue Arbeitgeberin keinen 1e-Vorsorgeplan anbietet. Diese Option gilt für zwei Jahre.
Vorsorgegeld sofort wieder anlegen
Die neue Regelung ermöglicht es, allfällige Verluste zu kompensieren: Sie müssen Ihr Guthaben beim Austritt aus Ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung zwar nach wie vor auflösen, können es dank der neuen Freizügigkeitslösung aber direkt wieder anlegen und sofort von Renditechancen profitieren. Wie das Vorsorgevermögen angelegt werden soll, können Sie selbst entscheiden – je nachdem, wie Ihr persönlicher Anlagehorizont und Ihre Risikofähigkeit und -bereitschaft aussehen.
Passende Anlagelösung in der 1e-Vorsorge hat meist
höheren Aktienanteil
Gerade wenn es um die eigenen Vorsorgegelder geht, ist es nicht immer ganz einfach, die passende Anlagelösung zu finden – besonders, wenn wie bei einer 1e-Lösung viele Anlagestrategien zur Verfügung stehen, die individuell kombiniert werden können. In der Regel wählen Angestellte mit einer 1e-Lösung für ihr Vorsorgegeld eine höhere Aktienquote als bei der Basisvorsorge und kombinieren so das Beste aus zwei Welten: Sicherheit in ihrem BVG und optimale Renditechancen in ihrer Vorsorge 1e.
Ein Gespräch mit einer Finanzexpertin oder einem Finanzexperten lohnt sich für Angestellte mit einer Vorsorge 1e besonders: So können Sie die optimale Lösung für Ihr Vorsorgeguthaben aus einem 1e-Plan finden und sicherstellen, dass mögliche Verluste nach einem Übertrag in eine Freizügigkeitslösung kompensiert werden. Im Idealfall schauen Sie sich Ihre Vorsorgesituation bei einem Stellenwechsel gesamtheitlich an und entscheiden sich für eine Option, von der Sie und Ihre Altersvorsorge langfristig profitieren.
Expertenwissen auch für 1e-Vorsorge
Unsere Beraterinnen und Berater finden für Sie die optimale Lösung, um nicht nur Verluste in Ihrer 1e-Vorsorge auszugleichen, sondern gleich auch mehr aus Ihrem Vorsorgegeld zu machen – bei einem kostenlosen Erstgespräch.

Patrik Szent-Ivany
Financial Consultant und Relationship Manager
Patrik Szent-Ivany ist Financial Consultant und Relationship Manager mit Fokus auf langfristigen Finanzplanungen und individuellen Vermögensverwaltungen bei Swiss Life Wealth Managers in St. Gallen. Nach seinem Bachelorabschluss in Volkswirtschaftslehre an der HSG St. Gallen absolvierte er ein Praktikum im Portfoliomanagement bei einem Zürcher Vermögensverwalter und Family Office und bildete sich zum Finanzexperten weiter.